Unten stehende Leistungen können in Abstimmung mit den zuständigen JugendamtsmitarbeiterInnen beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie dazu hier
Links zu den einzelnen Jugendämtern finden Sie hier
Folgende Unterstützungsleistungen bieten wir in klarer systemischer Grundhaltung und entsprechenden Handlungsschritten und Methoden an:
SGB VIII
§ 27 ff., insbesondere § 27 (3)
Gewährung pädagogischer und damit verbundener
therapeutischer Leistungen, wie :
§ 30 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 a Eingliederungshilfe f. seel. beh. Kinder u. Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen
Familie
Informationen zur Ausgestaltung und zur aktuellen Kapazität erhalten Sie gern persönlich unter der links unten sichtbaren Telefonnummer.